Resturlaub bei Kündigung und am Jahresende

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Aktualisiert: 27.11.2023 Lesedauer: ca 4min

Resturlaub nach der Kündigung und am Jahresende wird am Strand aufgebraucht

5 Wochen bezahlter Urlaub im Jahr - so viel steht dir als Arbeitnehmerin in Österreich gesetzlich zu. Brauchst du nicht alle Urlaubstage auf oder wird dein Arbeitsverhältnis beendet, hast du Anspruch auf Resturlaub und Urlaubsersatzleistung. Dein Resturlaub wird aliquot berechnet und stellt deinen Urlaubsanspruch bei Kündigung dar - basierend auf Gehalt und Sonderzahlungen kann dir dieser auch ausgezahlt werden. 

#hokifyerklärt: “aliquot berechnet” bedeutet so viel wie anteilig berechnet. Dir steht also nur der Teil deines gesamten Jahresurlaubs zu, den du in der Firma gearbeitet hast. Kündigst du beispielsweise mit Ende Juni, wäre das die Hälfte deines Jahresurlaubs. 


Was ist Resturlaub? 

Resturlaub bezeichnet die Urlaubstage, die du mit Ende eines bestimmten Zeitraumes (z.B. ein Jahr) oder am Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht aufgebraucht hast. Es sind sozusagen die Urlaubstage, die dir “übrig bleiben”, wenn du neuen Urlaub bekommst oder das Unternehmen verlässt. Als Arbeitnehmerin hast du jedoch das Recht, auch diese Urlaubstage zu nutzen - entweder in Form von Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt oder in Form von Geld als Auszahlung. 

Urlaubsanspruch bei Kündigung 

Egal ob du kündigst oder gekündigt wirst, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss deine Arbeitgeberin offenen Urlaub anteilig ausbezahlen (Urlaubsersatzleistung). Das tritt nur bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ein - während du bei einer Firma beschäftigt bist, darf dir kein Geld als Ersatz für nicht genommenen Urlaub ausgezahlt werden. In der Praxis ist es meist üblich, dass Arbeitnehmerinnen die restlichen ihnen zustehenden Urlaubstage während der Kündigungsfrist aufbrauchen. Theoretisch ist das jedoch keine Pflicht, sondern du kannst auch darauf bestehen, deine restlichen Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen. 

Berechnung Resturlaub 

Wie viel Resturlaub dir zum Zeitpunkt deiner Kündigung zusteht, kannst du mit der folgenden Formel berechnen: 

Gesamturlaubsanspruch für 1 Jahr 

Bereits zurückgelegte Kalendertage des Urlaubsjahres 

bereits verbrauchte Urlaubstage 

Hier zwei Beispiele, um das besser zu zeigen: 

Beispiel 1: 

Du arbeitest Vollzeit und hast demnach Anspruch auf 25 Urlaubstage im Jahr. Dein Urlaubsanspruch beginnt am 1.1.2023 und du kündigst mit dem 1.10.2023. In diesem Zeitraum hast du bereits 3 Wochen, also 15 Tage deines Urlaubs, verbraucht. Dementsprechend rechnest du: 

25 x 274 - 15 = 3,77

Beispiel 2: 

Du arbeitest Teilzeit 3 Tage die Woche und hast demnach Anspruch auf 15 Urlaubstage im Jahr. Dein Urlaubsanspruch beginnt am 1.9.2023 (dein Eintrittsdatum) und du kündigst mit 1.3.2024. In dieser Zeit hast du bereits 6 Urlaubstage verbraucht. Du rechnest:

15 x 182 (Kalendertage vom 1.9.23 - 1.3.24) : 365 - 6 = 1,48  

Berechnung Urlaubsersatzleistung 

Um zu berechnen, wie viel Urlaubsersatzleistung dir zusteht, brauchst du drei Informationen: 

  • Deinen Resturlaub (siehe oben) 

  • Deinen laufenden Bezug (z.B. Gehalt, regelmäßige Boni, regelmäßige Überstunden…) 

  • Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bilanzgeld, Provisionen…) 

So kannst du deine Urlaubsersatzleistung berechnen: 

Monatliches Entgelt

+

1/12 Weihnachtsgeld 

+

1/12 Urlaubsgeld 

22 (Berechnung Arbeitstage: 5x4,33) 

x

Resturlaubstage (nach Berechnung oben) 

Kehren wir nun zu unseren Beispielen zurück: 

Beispiel 1: 

Du arbeitest Vollzeit und hast demnach Anspruch auf 25 Urlaubstage im Jahr. Dein Urlaubsanspruch beginnt am 1.1.2023 und du kündigst mit dem 1.10.2023. In diesem Zeitraum hast du bereits 3 Wochen, also 15 Tage deines Urlaubs, verbraucht. Du hast bereits berechnet, dass dir noch 3,77 Urlaubstage zustehen. Dein monatliches Gehalt beträgt 3.000€ brutto, dein 13. und 14. Gehalt sind gleich hoch. Nachdem du 5 Tage die Woche arbeitest, gilt für deine Berechnung der Arbeitstage: 5x4,33. Dementsprechend rechnest du: 

3000 + (3000:12) + (3000:12) : 22 x 3,77 = 599,77 brutto

Beispiel 2: 

Du arbeitest Teilzeit 3 Tage die Woche und hast demnach Anspruch auf 15 Urlaubstage im Jahr. Dein Urlaubsanspruch beginnt am 1.9.2023 (dein Eintrittsdatum) und du kündigst mit 1.3.2024. In dieser Zeit hast du bereits 6 Urlaubstage verbraucht, demnach stehen dir wie oben berechnet noch 1,48 Urlaubstage zu. Dein monatliches Gehalt beträgt 1.800€ brutto, dein 13. und 14. Gehalt sind ebenfalls so hoch. Nachdem du 3 Tage die Woche arbeitest, gilt für die Berechnung der Arbeitstage: 3x4,33. Du rechnest: 

1800 + (1800:12) + (1800:12) : 13 x 1,48 = 239,08 brutto

#hokifyexpertentipp: Hast du Urlaub aus den Vorjahren mitgenommen, steht dir auch für diesen eine Urlaubsersatzleistung zu, falls der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist (siehe unten). Diese ist jedoch voll zu zahlen (nicht aliquot zu berechnen!). 


Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen? 

Im Alltag ist es meistens üblich, den Resturlaub in den letzten Tagen des Dienstverhältnisses aufzubrauchen. Kündigst du also beispielsweise mit 30.Juli und hast eine Kündigungsfrist von einem Monat, wird dein restlicher dir zustehender Urlaub in den letzten Tagen der Kündigungsfrist (z.B. 28-30 Juli) aufgebraucht. Besonders wenn du direkt danach eine neue Stelle antrittst, können ein paar Tage Ruhe angenehm sein, um dich zu erholen und vorzubereiten. Oder du nutzt die Zeit, um einen neuen Job zu suchen (wobei dir bei einer Arbeitgeberkündigung auch sogenannte Postensuchtage, also bezahlte Freizeit, um neue Stellen zu suchen, zustehen). 

Dir deinen Resturlaub auszahlen zu lassen hat den Vorteil, dass du dir ein kleines finanzielles Polster aufbauen kannst. Das kann vor allem, wenn du noch keinen neuen Job für danach hast oder noch nicht genau weißt, wie es finanziell weitergehen wird, wertvoll sein. Und selbst wenn du schon einen neuen Job für danach hast, kann eine kleine Finanzspritze nicht schaden…. 

#hokifyexpertentipp: Falls du bei Austritt mehr Urlaubstage verbraucht hast, als dir aliquot zustehen, musst du das Urlaubsentgelt nur zurückzahlen, falls du unberechtigt vorzeitig austrittst oder es sich um eine berechtigte Entlassung handelt.

Resturlaub am Jahresende 

Grundsätzlich solltest du deinen Urlaub bis Jahresende deines Urlaubsjahres aufbrauchen. Nutzt du nicht alle 5 Wochen Urlaub, kannst du deine Urlaubstage in das nächste Jahr mitnehmen. Oft gibt es in Unternehmen die Regel, dass nur ein gewisser Teil (z.B. 20%, eine Woche..) der Urlaubstage ins nächste Jahr mitgenommen werden sollte, um Engpässe zu vermeiden und sicherzugehen, dass sich die Mitarbeiter:innen entsprechend erholen. Informiere dich also zeitgerecht, wie viel Urlaub du laut Unternehmensrichtlinie mitnehmen solltest. Generell gilt: du hast 3 Jahre Zeit, deinen Urlaub aufzubrauchen, dann verjährt dein Urlaubsanspruch. Genau genommen verjährt dein Anspruch nach Ablauf von 2 Jahren nach Ende des Jahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Dabei wird jedoch immer der älteste Urlaub als erstes aufgebraucht. Hast du also beispielsweise zu Jahresbeginn eine Woche aus dem Vorjahr mitgenommen und gehst Ende Jänner eine Woche auf Urlaub, ist damit dein Jahresurlaub aus dem Vorjahr aufgebraucht und du hast noch den vollen Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres. 

#hokifyexpertentipp: In der Regel ist das Jahr, auf das dein Urlaub gerechnet wird, dein Arbeitsjahr, also mit Beginn deines Eintrittsdatums. Durch Betriebsvereinbarungen, Kollektivverträge oder einzelne Arbeitsverträge kann dieser Zeitraum jedoch auf das Kalenderjahr umgestellt werden, was den Vorteil hat, dass es weniger administrativer Aufwand für beide Seiten ist.  

Fazit 

Bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses steht dir aliquoter Urlaub zu, den du entweder aufbrauchen kannst, bevor du aus dem Unternehmen austrittst oder dir auszahlen lassen kannst. Bleibt dir am Ende des Jahres noch Urlaub übrig, kannst du diesen in das nächste Jahr mitnehmen. Meist sind Firmen jedoch dahinter, dass ihre Mitarbeiterinnen alle Urlaubstage möglich im jeweils gültigen Jahr aufbrauchen. 

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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