Todesfall, Umzug und Co.: Wann bekommst du Sonderurlaub?

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Aktualisiert: 22.01.2024 Lesedauer: ca 5min

hochzeitspaar und brautstrauß bei der hochzeit

Todesfälle, Hochzeiten, Arztbesuche, Geburten, Umzüge, Naturkatastrophen oder auch Zeugenladungen vor Gericht: manchmal passieren im Leben geplant oder ungeplant Dinge, die dich daran hindern, arbeiten zu gehen. In diesen Fällen bist du rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Urlaubstag zu nehmen um einen freien Tag zu haben, sondern kannst Sonderurlaub beantragen. Was das genau bedeutet, in welchen Fällen dir Sonderurlaub in Österreich zusteht, ob dein Entgelt weitergezahlt wird, wie viele Sonderurlaubstage du hast und worauf du dabei achten musst, erfährst du in diesem Artikel. 

Was ist Sonderurlaub? 

Gesetzlich gesehen gibt es in Österreich keinen Sonderurlaub, den du beispielsweise im Todesfall beantragen kannst, sondern die Dienstverhinderung. Das Prinzip ist jedoch dasselbe: kannst du aufgrund einer wichtigen persönlichen Angelegenheit unverschuldet für kurze Zeit nicht arbeiten, steht dir trotzdem eine Entgeltfortzahlung zu. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Angestelltengesetz schreiben vor, dass bei einer Dienstverhinderung das Entgelt weiterhin bezahlt werden muss, wenn du: 

  • durch wichtige persönliche Gründe

  • ohne dein Verschulden 

  • während einer verhältnismäßig kurzen Zeit 

an der Leistung deines Dienstes gehindert wirst. 

Da diese Regelung sehr allgemein gehalten ist, spezifizieren die einzelnen Kollektivverträge die genauen Gründe und die Dauer der Entgeltfortzahlung beim Sonderurlaub. Dies ist jedoch eine Richtlinie, wie viel im Endeffekt zugesprochen wird, ist im Einzelfall zu bewerten. So kann es beispielsweise sein, dass du aus gewissen Gründen nicht mit der im KV angegebenen Zeit auskommst und sich eine längere Dienstverhinderung ergibt, weil du mehr Sonderurlaubstage brauchst. Eine ausdrückliche Obergrenze gibt es dabei offiziell nicht, jedoch wird im Normalfall eine Woche als maximale Dienstverhinderungszeit gesehen. Es kann auch passieren, dass ein Grund, der nicht im KV angegeben ist, als Dienstverhinderung zählt. 

Was sind übliche Gründe für Sonderurlaub in Österreich?

  • Todesfall in der Familie

  • Geburt des eigenen Kindes

  • Hochzeit (Eigene und Familie)

  • Umzug

  • Akute Arztbesuche

  • Öffentliche Pflichten (z.B. Zeugenaussagen, Schöffendienst)

  • Kinderbetreuung

  • Freiwilligendienst

  • Probleme auf dem Arbeitsweg

#hokifyexpertentipp: “unverschuldet” ist in diesem Fall ernst zu nehmen. Das bedeutet, dass du beispielsweise für eine Zeugenaussage bei Gericht weiterhin Entgelt bekommst, während du für einen Beratungstermin bei einem Anwalt kein Recht darauf hast, weil du diesen auch außerhalb der Arbeitszeit hättest wahrnehmen können. 


Sonderurlaub bei Todesfall

Bei einem Todesfall in deiner Familie hast du Anspruch auf ein bis drei freie Tage Sonderurlaub, je nach Kollektivvertrag und Nähe der Verstorbenen. Beim Tod einer Ehegattin oder des eigenen Kindes steht dir manchmal ein freier Tag mehr zu, als es beispielsweise beim Tod eines Geschwisterteils oder Elternteils der Fall ist. Außerdem gibt es in manchen Kollektivverträgen, beispielsweise im KV Handel, einen zusätzlichen Tag für die Teilnahme am Begräbnis einer Familienangehörigen. Als Nachweis gilt der Todesschein oder die Pate der Verstorbenen. 

Sonderurlaub bei Hochzeit 

Auch bei Hochzeiten variieren die Tage, je nachdem ob es sich um die eigene Eheschließung (3 freie Tage) oder die Hochzeit eines Familienangehörigen handelt (1 freier Tag). Dieselben Konditionen gelten für Eintragungen einer Partnerschaft. Als Nachweis gilt die Hochzeitsurkunde bzw. die Urkunde der eingetragenen Partnerschaft. 

Sonderurlaub bei Geburt

Bekommt deine Ehegattin, eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin ein Kind, kannst du, je nach Kollektivvertrag, bis zu drei Tage Sonderurlaub beantragen. In den meisten Kollektivverträgen ist jedoch ein freier Tag festgelegt. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde des Kindes. 

Sonderurlaub bei Umzug 

Auch ein Umzug gilt als Grund für eine Dienstverhinderung. Dabei kommt es sehr oft darauf an, ob du innerhalb deines Arbeits- bzw. Wohnortes umziehst oder ob du in eine andere Region ziehst. In anderen Kollektivverträgen sind maximal 2 freie Arbeitstage vorgesehen, egal wohin du ziehst. Es kommt also sehr stark auf deinen Kollektivvertrag und deinen Arbeitgeber an, wie lange du für einen Wohnungswechsel frei bekommst. Als Nachweis gilt der Meldezettel. 

Arztbesuche

Grundsätzlich bist du als Arbeitnehmerin verpflichtet, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Hast du jedoch akute Schmerzen oder Beschwerden, beispielsweise Zahnschmerzen, kann der Arztbesuch als Dienstverhinderung gesehen werden. Das gilt auch, wenn die behandelnde Ärztin außerhalb deiner Arbeitszeit nicht verfügbar ist. Neben der eigentlichen Behandlungszeit zählt auch der Weg zur Ärztin und retour zum Arbeitsplatz als Dienstverhinderung. Als Nachweis gilt eine Zeitbestätigung der Ärztin.

#hokifyexpertentipp: Lass dir von deiner behandelnden Ärztin immer eine Zeitbestätigung ausstellen! So kannst du nachweisen, dass du tatsächlich dort warst und kannst auch die genaue Zeit besser abschätzen. 


Pflegefreistellung 

Wird eine nahe Angehörige krank und muss gepflegt werden, kannst du Pflegefreistellung beantragen. Wird also beispielsweise dein Kind krank und du musst deswegen zu Hause bleiben, hast du trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist jedoch nur möglich, wenn es keine andere Person gibt, die die Pflege übernehmen könnte (z.B. anderer Elternteil, Großeltern…), wobei nicht davon ausgegangen wird, dass eine dritte Person (z.B. Pflegekraft) die Pflege übernimmt, sondern eine nahe Angehörige. Als nahe Angehörige zählen: 

  • Ehepartnerinnen, Lebensgefährtinnen, eingetragene Partnerinnen 

  • Leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder, leibliche Kinder der Partnerin die in demselben Haushalt leben 

  • Eltern 

  • Großeltern, Urgroßeltern 

  • Enkel, Urenkel

Pflegefreistellung kann für maximal eine Woche im Jahr aliquot zur Arbeitszeit beansprucht werden. Arbeitest du also 40 Stunden pro Woche, stehen dir 40 Stunden Pflegefreistellung pro Jahr zu, arbeitest du 15 Stunden pro Woche, sind es 15 Stunden im Jahr und so weiter. Für Kinder unter 10 Jahren kann auch für Begleitwege (z.B. ins Krankenhaus) Pflegefreistellung beantragt werden. 

Sonstige Anlässe für Dienstverhinderung 

Neben den oben genannten Fällen kann eine Dienstverhinderung auch andere Formen annehmen: eine Ladung als Zeugin vor Gericht, das Wetter oder ein Zugausfall können dich ebenfalls davon abhalten, zur Arbeit zu kommen. 

Öffentliche Pflichten 

Wirst du, aus welchem Grund auch immer, zu einer Behörde vorgeladen (z.B. als Zeugin oder Schöffin zu einer Gerichtsverhandlung), zählt dies als Dienstverhinderungsgrund. Behördengänge zählen nur dann als Grund, wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit oder auf anderem Weg (Telefonat, E-Mail…) durchgeführt werden können. 

Probleme auf dem Arbeitsweg

Prinzipiell stellen faktische Verhinderungen einen Grund für eine Dienstverhinderung dar. Das bedeutet, dass du keine Angst zu haben brauchst, falls dein Zug aufgrund eines Unwetters ausfällt und du deswegen zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kannst. Du musst jedoch alles dir Mögliche und Zumutbare getan haben, um trotzdem in die Arbeit zu kommen - beispielsweise mit dem Auto gefahren sein, wenn du eines hast oder einen kurzen Weg zur Fuß zurückgelegt haben. 

#hokifyerklärt: Achtung! Großereignisse, die die Allgemeinheit betreffen, z.B. Naturkatastrophen die eine ganze Region betreffen oder andere Großereignisse, können (der Rechtsprechung nach) nicht als individueller Dienstverhinderungsgrund gesehen werden. 


Kinderbetreuung 

Fällt die Person oder Einrichtung, die normalerweise die Betreuung des Kindes übernimmt, kurzfristig aus (Krankheit, Kindergartenschließung, Weg zum Kindergarten nicht möglich…) ist dies ein Grund für Betreuungsfreistellung. Auch in diesem Fall muss zuvor versucht werden, den Arbeitsausfall zu verhindern (z.B. Betreuung durch andere Angehörige oder eine andere Einrichtung).

Freistellung für Freiwilligendienst bei Großereignissen 

Bist du als freiwilliges Mitglied bei einer Blaulichtorganisation (Feuerwehr, Rettung oder Ähnliches) oder des Katastrophenschutzes aufgrund eines Großereignisses (z.B. Überschwemmung, Erdbeben oder Ähnliches) verhindert, kann auch das (nach Absprache mit der Arbeitgeberin) als Grund für eine Dienstverhinderung gelten. Dasselbe gilt für Mitglieder der Bergrettung.

Dienstverhinderung beantragen 

Wichtig bei einer Dienstverhinderung ist, deiner Arbeitgeberin bzw. Chefin sofort Bescheid zu geben, im besten Fall schriftlich, zum Beispiel per Email. Außerdem musst du davor versucht haben, die Dienstverhinderung zu vermeiden, falls das möglich ist und die Situation nachweisen können - entweder durch offizielle Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Paten, ärztliche Zeitbestätigungen etc.) oder andere Möglichkeiten (ein Schreiben des Kindergartens, die Zugfahrpläne, Fotos der Situation….). Je nach Arbeitgeber kann es sein, dass diese eingefordert werden. 

Fazit

Es kann durchaus vorkommen, dass du aufgrund eines Ereignisses nicht arbeiten kannst. Ist dies nur für kurze Zeit, nicht selbst verschuldet und aufgrund von wichtigen persönlichen Gründen, steht dir trotzdem Entgeltfortzahlung zu. Zu den Gründen zählen unter Anderem Hochzeiten, Todesfälle, Umzug, Geburt, dringende Arztbesuche, Pflege von nahen Angehörigen oder öffentliche Pflichten. Wichtig dabei ist, dass du deiner Arbeitgeberin so früh wie möglich Bescheid gibst, alles Zumutbare tust, um die Situation zu vermeiden (falls notwendig und möglich) und einen Nachweis dafür bringst.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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